Der BKB informiert über den Stand SARS-CoV-2 (Coronavirus) / 11.03.2020
Wegen der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) untersagt der Freistaat Bayern Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern zunächst bis zum Ende der Osterferien (einschließlich 19.04.2020). Bei Veranstaltungen zwischen 500 und 1.000 Teilnehmern werden die Kreisverwaltungsverwaltungsbehörden eine genaue Risikobewertung vornehmen, im Zweifel wird Zurückhaltung empfohlen. Das Gesundheitsministerium wird ab 11.03.2020 dazu eine Hotline für Bürgermeister und Gemeinden einrichten. Bei Veranstaltungen unter 500 Personen soll es weiterhin die Entscheidung jedes Einzelnen sein, ob diese durchgeführt oder besucht werden. Bei der Risikobewertung gelten die Kriterien des Robert Koch-Instituts und des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
weiter siehe https://www.karate-bayern.de/aktuelles/2249-11-03-2020-der-bkb-informiert-ueber-den-stand-sars-cov-2-coronavirus.html