Richtlinien zur Vergabe von SOK-A-Prüfer-Lizenzen

  
1. Wer eine Prüferlizenz im SOK beantragt, muss den 4.DAN oder höher im SOK absolviert haben.
    Dies kann auch durch eine zweite Prüfung im SOK geschehen, wenn der erworbene DAN-Grad in einer
    anderen Stilrichtung erworben wurde.
 
2. Die Wartefrist zwischen der Prüfung und der Erteilung einer SOK-A-Prüfer-Lizenz beträgt ein Jahr.
 
3. Der Inhaber einer A-Prüfer-Lizenz SOK muss im eigenen Verein mindestens die Hälfte seiner Mitglieder
    im SOK gemeldet haben.
 
4. Die A-Prüfer-Lizenz SOK verfällt nach 3 Jahren automatisch und muss neu beantragt werden.
    D.h. die vor dem 31.12.2008 vergebenen Lizenzen werden am 31.12.2011 verfallen.
 
    Der Antrag auf „Neuerwerb“ ist mit einer Begründung / einem Aktivitätennachweis im SOK einzureichen.
    Beispiele für Aktivitäten:
    - DAN Prüfung angeboten / durchgeführt
    - Teilnahme an SOK-A-Prüfer-Lehrgang
    - KARA-GAMES ausgerichtet
    - LG im SOK gehalten
 
Richtlinien für SOK-DAN-Prüfungen:

1. Prüfer können sich für eine Prüfung melden, die endgültige Zusammensetzung eines Prüferteams obliegt
    jedoch dem Stilrichtungsreferenten SOK.
 
 
Mit sportlichen Grüßen Euer
SOK-Stilrichtungsreferent im BKB
 
gez. Stefan Borgs
28.09.2008
 
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