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Richtlinien zur Vergabe von SOK-A-Prüfer-Lizenzen |
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1. Wer eine Prüferlizenz im SOK
beantragt, muss den 4.DAN oder höher im SOK absolviert haben.
Dies kann auch durch eine zweite Prüfung im SOK geschehen,
wenn der erworbene DAN-Grad in einer
anderen Stilrichtung erworben wurde.
2. Die Wartefrist zwischen der Prüfung und der Erteilung einer
SOK-A-Prüfer-Lizenz beträgt ein Jahr.
3. Der Inhaber einer A-Prüfer-Lizenz SOK muss im eigenen Verein
mindestens die Hälfte seiner Mitglieder
im SOK gemeldet haben.
4. Die A-Prüfer-Lizenz SOK verfällt nach 3 Jahren automatisch und
muss neu beantragt werden.
D.h. die vor dem 31.12.2008 vergebenen Lizenzen werden am
31.12.2011 verfallen.
Der Antrag auf „Neuerwerb“ ist mit einer Begründung / einem
Aktivitätennachweis im SOK einzureichen.
Beispiele für Aktivitäten:
- DAN Prüfung angeboten / durchgeführt
- Teilnahme an SOK-A-Prüfer-Lehrgang
- KARA-GAMES ausgerichtet
- LG im SOK gehalten
Richtlinien für SOK-DAN-Prüfungen:
1. Prüfer können sich für eine Prüfung melden, die endgültige
Zusammensetzung eines Prüferteams obliegt
jedoch dem Stilrichtungsreferenten SOK.
Mit sportlichen Grüßen Euer
SOK-Stilrichtungsreferent im BKB
gez. Stefan Borgs
28.09.2008
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