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Obwohl das Thema "Doping" - im Vergleich zu anderen Sportarten - im
Karate bisher kaum eine Rolle gespielt hat, besteht doch bei vielen
Medikamenten - und auch bei Nahrungsergänzungsmitteln - das
Risiko, unwissentlich Substanzen zu sich zu nehmen, die auf der Liste der
verbotenen Wirkstoffe und Methoden der World Anti-Doping Agency (WADA) stehen.
Als Anhaltspunkt für die Atlethen hat die Nationale Anti Doping Agentur
(NADA) eine Liste
erlaubter Medikamente veröffentlicht, deren Gebrauch mit den
Doping-Bestimmungen der WADA vereinbar und daher zulässig ist. Die
aufgelisteten Medikamente sind dabei in verschiedene Gruppen eingeteilt -
das Gliederungsschema berücksichtigt in erster Linie Leitsymptome bzw.
Beschwerden. In jeder Gruppe sind die Medikamente in alphabetischer
Reihenfolge aufgeführt.
In Bezug auf Produkte zur Nahrungsergänzung hat der Olympiastützpunkt
Köln-Bonn-Leverkusen (OSP) zusammen mit dem Zentrum
für präventive Dopingforschung (ZePräDo) die
sog. "Kölner Liste" herausgegeben. Die Kölner Liste ist eine Liste von
Nahrungsergänzungsmitteln mit minimiertem Dopingrisiko. Auslösender
Faktor hierfür war eine internationale vom IOC geförderte Studie des
Instituts für Biochemie an der Deutschen Sporthochschule Köln, welche
gezeigt hat, dass etwa 15 Prozent der in 13 verschiedenen Ländern
erworbenen Nahrungsergänzungsmittel Anabolika (hauptsächlich Prohormone)
enthielten, die nicht auf der Packung angegeben waren. Bei den Anabolika
handelte es sich um Verunreinigungen, die wahrscheinlich keinen
Dopingeffekt haben, aber unabsichtlich zu positiven Dopingbefunden führen
können. |